Allgemeines Reglement:
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1:1 BODENFREIHEIT
Der Mindestabstand von der Rennstrecke zu allen Teilen von Chassis, Getriebe und Karosserie beträgt 0,5 mm. Es dürfen keine Teile des Fahrzeugs am Boden schleifen.
1:2 WHEELIE BAR/WHEELS
Vorgeschrieben in allen Kategorien ausser Bracket/Index. Müssen Gummi-O-Ringe oder andere nichtmetallische Reifen haben. Spur muß breiter sein, als die Litzen/Räder dürfen nicht auf den Litzen aufliegen.
1:3 INNENAUSSTATTUNG
Vorgeschrieben in allen Klassen ausgenommen G7 und PR. Müssen nicht lackiert oder setailliert sein.
1:4 WINDSCHUTZSCHEIBE/FENSTER
Fahrzeuge müssen eine durchsichtige oder getönte Windschutz- und Heckscheibe haben. Seitenfenster können weggelassen werden. Bei Funny Cars darf die Heckscheibe überlackiert bzw. verschlossen werden.
1:5 KAROSSERIE
Karosserie muss aus dem Automobilbau stammen und aus Hartplastik (Styrene), Resin oder Lexan bestehen. Metall- und Weichplastikkarosserien sind nicht erlaubt. Scharfe und spitze Teile, die Verletzungen verursachen könnten, müssen entfernt werden.
1:6 VORDERRÄDER/REIFEN
Die Vorderräder müssen im 90º-Winkel befestigt sein - Anwinkeln zwecks Tieferlegung ist nicht erlaubt. Alle Fahrzeuge (ausser Motorräder) müssen über mindestens 4 Räder mit Reifen verfügen, alle Reifen müssen schwarz sein.
1:7 LEITKIEL
Ein Leitkiel pro Fahrzeug. Maximallänge 1 Zoll/2,54cm. Die Karosserie muss, von oben betrachtet, den Leitkiel komplett abdecken, ausser bei Dragstern, Altereds und Gassern/Street Rods mit kurzen Karosserien.
1:8 BREITE
Grösste erlaubte Breite für alle Fahrzeuge = 8,3cm.
1:9 MAßSTAB
1/24 oder 1/25. 1/32-Fahrzeuge können aufgrund ihrer Gesamterscheinung vom Rennleiter zugelassen werden, wenn sie dem übrigen Reglement entsprechen.
1:10 MOTORTROPFEN/ÖLE
Dürfen keine brennbaren Elemente (Benzin, Äther, etc.) enthalten. Verstösse können zur sofortigen Disqualifikation führen.
1:11 TECHNISCHE INSPEKTION
Vor dem Wettbewerb müssen alle Fahrzeuge der Rennleitung zur Inspektion vorgelegt werden. Jede nachträgliche Veränderung an Motor, Chassis oder Karosserie muss dem zuständigen Prüfer gemeldet werden, bevor weitere Läufe absolviert werden können. Die Rennleitung behält sich das Recht vor, jedes am Rennen teilnehmendes Fahrzeug jederzeit zur Überprüfung auszurufen und/oder zwecks Inspektion zu versiegeln.
1:12 BENEHMEN DER RENNTEILNEHMER
Von an Wettbewerben teilnehmenden Personen wird zu jeder Zeit ein entsprechendes professionelles und nicht-störendes Verhalten erwartet. Jeder Teilnehmer, der einen anderen Teilnehmer oder Zuschauer verbal oder physisch bedroht, oder eine entsprechende Ausdrucksweise an den Tag legt, oder sich sonst in irgendeiner Weise unsportlich oder auf eine das Hobby schädigende Art verhält, bzw. die Sicherheit anderer gefährdet, hat mit entsprechenden Massnahmen bis hin zur Disqualifikation und/oder Lokalverbot zu rechnen.
1:13 PROTESTE
Proteste der Rennteilnehmer müssen der Rennleitung schriftlich und mit gleichzeitiger Zahlung einer vorher festgelegten Protestgebühr vorgelegt werden. Die visuelle Inspektion eines Mitbewerber-Fahrzeugs kann gegen Hinterlegung einer Kaution von €10 erfolgen - diese steht im Falle des Bestehens dem Fahrzeughalter zu. Falls die Legalität des Fahrzeugs immer noch in Frage gestellt wird, beträgt die Kaution das Doppelte des Verkaufspreises des Ankers des entsprechenden Motors. Der Motor wird dann von der Rennleitung demontiert. Falls diese das Fahrzeug für legal erklärt, geht die Kaution an den Fahrzeugbesitzer. Wenn dem Protest stattgegeben wird, bekommt der Antragsteller die Kaution zurück und das beanstandete Fahrzeug wird disqualifiziert. Die Verweigerung einer von der Rennleitung angeordneten technischen Überprüfung wird mit sofortiger Disqualifikation geahndet.
1:14 INSPEKTION DER MAßSTABSTREUE
Alle teilnehmenden Fahrzeuge können jederzeit zu einer Überprüfung der Maßstabstreue zum entsprechenden Vorbild herangezogen werden. Die Rennleitung behält sich das Recht vor, auf entsprechende Änderungen an einem Fahrzeug zu bestehen, oder ein Fahrzeug ohne Änderungen zum Rennen zuzulassen, wenn diese nicht vor Ort vorgenommen werden können.
1:15 TECHNISCHE VERANTWORTUNG
Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug allen Reglements entspricht.
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